WAC

Der Photovoltaik Großhandel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1

Die WAC Handels-GmbH agiert ausschließlich als Großhändler („B2B“) und tritt deshalb nicht in Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aus diesem Grund gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der WAC Handels-GmbH auch nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunde(n)).

1.2

Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen, und sonstige Leistungen durch die WAC Handels-GmbH erfolgen ausschließlich unter Geltung der vorliegenden AGB.

1.3

Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie die WAC Handels-GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. In einer vorbehaltlosen Lieferung an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten Ort durch die WAC Handels-GmbH oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen ist kein Einverständnis mit der Geltung der AGB des Kunden zu sehen.

 

§ 2 Angebote

2.1

Angebote durch die WAC Handels-GmbH sind unverbindlich und freibleibend und stellen keine Willenserklärungen im Sinne der §§ 145 f. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar.

2.2

§ 2 Ziffer 2.1 dieser AGB gilt nicht, wenn die WAC Handels-GmbH das Angebot oder die Angebote ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

2.3

Auf der Website der WAC Handels-GmbH einsehbare Produktdatenblätter, Zeichnungen, Bilder, Zertifikate, Installationshandbücher und Angaben von technischen Spezifikationen haben ausschließlich informatorischen Charakter. Sie gelten nicht als Angebote oder Angebotsbestandteile und werden auch nicht Bestandteil etwaiger Vertragsabschlüsse und können daher auch keine Ansprüche der Kunden begründen.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

3.1

Die WAC Handels-GmbH kann Bestellungen von Kunden, die als Angebot im Sinne der §§ 145 f. BGB zu verstehen sind, innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen.

3.2

Um Schwebezustände und Unklarheiten zu vermeiden, wird die WAC HandelsGmbH dem Kunden im Falle einer Annahme des Angebots eine Bestellbestätigung in Textform (per E-Mail) oder in Schriftform (per Post) zukommen lassen.

 

§ 4 Lieferbedingungen und Erfüllungsort

4.1

Auf Verlangen des Kunden versendet die WAC Handels-GmbH bestellte Waren innerhalb der gesamten Europäischen Union. Bezüglich des Gefahrübergangs gilt bei derartigen Versendungskäufen die Regelung in § 8 Ziffer 8.1 dieser AGB.

4.2

Zwischen dem Kunden und der WAC Handels-GmbH vereinbarte Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn sämtliche Ausführungseinzelheiten von beiden Parteien ausgehandelt wurden und sofern der Kunde etwaige, ihm obliegende Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

4.3

Bei der Angabe „Im Regelfall erhaltet Ihr eure Waren innerhalb von 3 Tagen, je nachdem in welchen Regionen Ihr euch befindet“ auf der Website der WAC Handels-GmbH handelt es sich nur um einen unverbindlichen Hinweis. Dieser Hinweis stellt keine zwischen dem Kunden und der WAC Handels-GmbH vereinbarte Lieferfrist im Sinne von § 4 Ziffer 4.2 dieser AGB dar.

4.4

Die WAC Handels-GmbH agiert als Großhändler. Etwaige Lieferverpflichtungen der WAC Handels-GmbH gegenüber dem Kunden stehen daher unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten WAC Handels-GmbH.

4.5

§ 4 Ziffer 4.4 dieser AGB gilt nicht, wenn die WAC Handels-GmbH die verspätete oder unrichtige Selbstbelieferung selbst zu vertreten hat.

4.6

Die WAC Handels-GmbH ist nur dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn der Kunde sein Einverständnis mit der Teillieferung erklärt hat oder wenn dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

4.7

Erfüllungsort ist der Sitz der WAC Handels-GmbH.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware(n) durch den Kunden bleiben sämtliche gelieferten Waren Eigentum der WAC Handels-GmbH.

5.2

Falls die WAC Handels-GmbH mehrere offene Forderungen gegen den Kunden hat, erstreckt sich der gemäß § 5 Ziffer 5.1 dieser AGB bestehende Eigentumsvorbehalt auf sämtlichen offenen Forderungen der WAC Handels-GmbH gegenüber dem Kunden (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

5.3

Der Kunde ist berechtigt, Waren, die noch unter einem Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 5 Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 5.2 dieser AGB stehen, zu verarbeiten oder/und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Jegliche Erlöse aus der Veräußerung der noch mit einem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren tritt der Kunde jedoch zu Sicherungszwecken vollumfänglich an die WAC Handels-GmbH ab. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Erlöse oder entstandenen Ansprüche des Kunden, die nicht auf einer Veräußerung der noch mit einem Eigentumsvorbehalt belasteten Ware beruhen (insbesondere Versicherungsleistungen oder Schadensersatzansprüche).Im Gegenzug ermächtigt die WAC Handels-GmbH den Kunden widerruflich, die an sie zu Sicherungszwecken abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Die WAC Handels-GmbH wird diese Einzugsermächtigung jedoch widerrufen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WAC Handels-GmbH nicht nachkommt, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

5.4

Die Berechtigung des Kunden aus § 5 Ziffer 5.3 dieser AGB erstreckt sich nicht auf Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter einem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren.

5.5

Falls der Kunde Waren, die noch unter einem Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 5 Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 5.2 dieser AGB stehen, verarbeitet, gilt die WAC Handels-GmbH als Hersteller. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht im Eigentum der WAC Handels-GmbH stehenden Sachen, verarbeitet, erwirbt die WAC Handels-GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Falls die gelieferte Ware mit anderen, nicht im Eigentum der WAC Handels-GmbH stehenden Sachen verbunden oder untrennbar vermischt wird, erwirbt die WAC Handels-GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes4der miteinander verbundenen oder untrennbar vermischten Sachen. Ist bei einer Verbindung oder Vermischung die unter einem Eigentumsvorbehalt stehende Ware als Hauptsache anzusehen, muss der Kunde seinen Miteigentumsanteil an die WAC Handels-GmbH übertragen.

5.6

Die WAC Handels-GmbH ist berechtigt, bereits an den Kunden ausgelieferte Waren, die noch unter einem Eigentumsvorbehalt stehen, zurückzuverlangen, sofern der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis verstoßen hat. In derartigen Fällen wird die WAC Handels-GmbH sich um eine Verwertung der zurückerhaltenen Waren bemühen und etwaige Verwertungserlöse von den Forderungen gegenüber dem Kunden abziehen.

5.7

Der Kunde ist verpflichtet, die WAC Handels-GmbH zu informieren, wenn ein Dritter – z.B. im Rahmen einer Pfändung – versucht, auf Waren zuzugreifen, die noch unter einem Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 5 Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 5.2 dieser AGB stehen. Falls der Kunde gegen diese Informationspflicht verstoßen hat, ist er gegenüber der WAC Handels-GmbH zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1

Bei den zwischen der WAC Handels-GmbH den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Frachtkosten sowie zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.

6.2

Die WAC Handels-GmbH ist berechtigt, Rechnungen als elektronisches Dokument (z.B. als .pdf-Datei) zuzustellen, sofern der Kunde in die elektronische Rechnungsstellung formfrei eingewilligt hat.

6.3

Die WAC Handels-GmbH arbeitet in erster Linie mit der Zahlungsmöglichkeit „Vorkasse“ und stellt zu diesem Zweck Rechnungen aus.

6.4

Von der WAC Handels-GmbH gestellte Rechnungen sind sofort fällig. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt.

6.5

Die WAC Handels-GmbH gewährt einzelnen Kunden, abweichend von § 6 Ziffer 6.3 und Ziffer 6.4 dieser AGB, Zahlungsziele oder Teilzahlungsmöglichkeiten. Kunden erwerben jedoch keinen Anspruch auf die Einräumung von Zahlungszielen oder Teilzahlungsmöglichkeiten gegenüber der WAC Handels-GmbH. Die Einräumung etwaiger Zahlungsziele oder Teilzahlungsmöglichkeiten steht im freien Ermessen der WAC Handels-GmbH.

6.6

Der Kunde ist nur zur Aufrechnung gegen Forderungen der WAC Handels-GmbH berechtigt, wenn er über eine unbestrittene, einredefreie, fällige und rechtskräftige Gegenforderung gegenüber der WAC Handels-GmbH verfügt.

6.7

§ 6 Ziffer 6.6 dieser AGB gilt entsprechend, wenn der Kunde über eine nicht rechtskräftige Gegenforderung gegenüber der WAC Handels-GmbH verfügt, deren Existenz die WAC Handels-GmbH anerkannt hat.

6.8

Der Kunde kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der WAC Handels-GmbH geltend machen, soweit sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Selbstabholung

Bei der Selbstabholung von Ware(n) durch den Kunden geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe auf den Kunden über.

 

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

8.1

Falls die Ware auf Verlangen des Kunden an diesen oder an einen von diesem bestimmten Ort versandt wird, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware bereits dann auf den Kunden über, wenn die WAC Handels-GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Lieferung ExWorks – Incoterms 2020 ?

8.2

Falls der Kunde eine Verzögerung des Versands der Ware begehrt, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über, sobald er seine Lieferbereitschaft gegenüber der WAC Handels-GmbH angezeigt hat.

 

§ 9 Gefahrübergang bei Verzug des Kunden

Falls der Kunde mit der Annahme der Ware(n) in Verzug ist, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über.

 

§ 10 Mängelhaftung

10.1

Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit in § 10 dieser AGB keine abweichende Regelung getroffen wurde.

10.2

Falls der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, stehen ihm seine gesetzlichen Mängelhaftungsrechte nur dann zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 Absatz 1 HGB nachgekommen ist.

10.3

Falls die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist die WAC Handels-GmbH berechtigt, zu entscheiden, ob sie eine Nachbesserung vornimmt oder ob sie stattdessen eine Nachlieferung erbringt. Der Kunde ist in derartigen Fällen verpflichtet, der WAC Handels-GmbH die betroffene Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen.

10.4

Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln stehen dem Kunden erst dann zu, wenn die Nacherfüllung durch die WAC Handels-GmbH fehlgeschlagen ist oder sie von der WAC Handels-GmbH endgültig verweigert wurde. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gilt zudem die Regelung in § 11 dieser AGB.

10.5

Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftungsrechte des Kunden beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB längere gesetzliche Verjährungsfristen vorgeschrieben sind. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt ebenfalls nicht in Fällen der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die WAC Handels-GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 Haftung

11.1

Falls der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist, ist die WAC Handels-GmbH berechtigt, Ersatz des daraus resultierenden Schadens zu verlangen.

11.2

Die WAC Handels-GmbH haftet gegenüber dem Kunden lediglich für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WAC Handels-GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.3

Die WAC Handels-GmbH haftet darüber hinaus bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

11.4

Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die Regelungen in § 11 Ziffer 11.2 und Ziffer 11.3 hinausgehen, sind ausgeschlossen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

12.2

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der WAC Handels-GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

12.3

Das Landgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, ist für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Rechtsbeziehungen zwischen der WAC Handels-GmbH und dem Kunden ergeben, zuständig.

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